Allgemeine Geschäftsbedingungen

Österreichischer Onlineshop

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In unserem CAD Shop stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Auf Rechnung (bei Eingabe der UID Nummer)
  • Vorauskasse
  • Kreditkarte oder Debitkarte (Maestro)
  • Sofortüberweisung
  • PayPal

 

Im Rahmen des Bestellprozesses bei Zahlung auf Rechnung holen wir Auskünfte zu Ihrer Bonität ein. Bei bestimmten Auskünften bitten wir um Zahlung per Vorkasse.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ARTAKER Büroautomation GmbH, Heumühlgasse 11, 1040 Wien (nachfolgend „Artaker“ oder „Auftragnehmer“) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) mit Artaker hinsichtlich der von Artaker – auch in ihrem Online-Shop (https://www.artaker.com) angebotenen Waren und/oder Leistungen abschließt. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Sollten Regelungen in diesen AGB auf Verträge mit Verbrauchern nicht anwendbar sein, so gelten an ihrer Stelle die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen; für Verträge mit Unternehmern gelten ausschließlich diese AGB. Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachfolgenden AGB maßgebend. Lediglich für die Lieferung von Software bzw. die Erbringung von Programmierleistungen gelten ergänzend - soweit im Folgenden keine davon abweichenden Bestimmungen vorgesehen sind - die von der Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung, hierfür empfohlenen "allgemeinen Bedingungen", die bei Artaker jederzeit eingesehen bzw. angefordert werden können. Von den hiermit vereinbarten Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von Artaker firmenmäßig gezeichnet sind. Diese Bedingungen sind für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr von Artaker verbindlich, auch, wenn darauf - beispielsweise bei mündlichen und telefonischen Bestellungen - nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen - wenn nicht auf andere Weise - so durch Annahme der Ware oder Leistung. Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
 

2. Angebote

Alle Angebote von Artaker sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die im Online-Shop von Artaker enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens Artaker dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
 

3. Bestellungen, Vertragsabschluss

Bestellungen werden entweder mündlich, telefonisch oder schriftlich entgegengenommen, die Annahme durch Artaker wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers schriftlich bestätigt. Der Kaufvertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch Artaker, jedenfalls durch Erfüllung der Bestellung zustande. Die Bestellung hat unter exakter Nennung des protokollierten Firmenwortlauts bzw. des Namens und der Rechnungsadresse zu erfolgen. Der Kunde kann aber auch das Angebot über das in den Online-Shop von Artaker integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die Im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Bei Abgabe des Vertragsangebotes über den Online-Shop kann Artaker das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, - indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform per E-Mail übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder - indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder - indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs “Visa”, “MasterCard”, „PayPal“ oder „Sofortüberweisung“ als Zahlungsart aus und erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an seinen Zahlungsdienstleister, erklärt der Auftragnehmer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst. Lieferfristen gelten immer ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von Artaker wird der Vertragstext vom Auftragnehmer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Auftragnehmers archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Auftragnehmers angelegt hat. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Auftragnehmers kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Bedienfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
 

4. Rücktrittsrecht

Verbrauchern mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU steht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht zu. Unternehmern steht dieses Rücktrittsrecht nicht zu. Kein Rücktrittsrecht besteht u.a. wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt und ihm bekannt ist, dass er damit sein Rücktrittsrecht verliert, wenn die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
 

5. Preise

Alle von Artaker genannten Preise verstehen sich als Gesamtpreise exklusive Versandkosten (inkl. Versicherung), ARA-Kosten und Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert angegeben. Im Online-Shop von Artaker stehen dem Kunden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung; die Zahlungsabwicklung erfolgt generell über den Zahlungsdienstleister Viveum Zahlungssysteme GmbH, Riemergasse 14/30, 1010 Wien (Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: http://www.viveum.com/agb). Bei Auswahl der Zahlungsart "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung zusätzlich über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full; nähere Informationen zum Datenschutz der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. finden Sie hier: https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/marketingweb?cmd=_render-content&content_ID=ua/Privacy_full&locale.x=de_DE. Bei Zahlung per Kreditkarte geben wir Ihre Zahlungsdaten im Rahmen der Zahlungsabwicklung an die card complete Service Bank AG, Lassallestraße 3, 1020 Wien weiter, bei Zahlung per "Sofortüberweisung" an die SOFORT AG, Fußbergstraße 1, 82131 Gauting, Deutschland. Nähere Informationen zum jeweiligen Datenschutz finden Sie hier: https://www.cardcomplete.com/rechtliche-hinweise und https://www.sofort.com/ger-AT/datenschutzerklaerung-sofort-gmbh. Artaker ist berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. Sind diese gegenüber dem Vertragspreis um mehr als 10% höher, so hat der Auftraggeber das Recht, ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche vom Auftrag zurückzutreten. Software Wartungsverträge (Subscription) oder Abonnements haben eine Laufzeit wie auf der Rechnung angeführt und verlängern sich automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit, wenn der Vertrag nicht binnen folgender Fristen schriftlich aufgekündigt wird: Für Wartungsverträge (Subscription) und Jahresmieten (Abonnements) beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, für 3-Monatsmieten beträgt diese ein Monat und für Monatsmieten zwei Wochen. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer Anpassung der Preise für Wartungsverträge oder Abonnements durch den Hersteller (vom Willen des Auftragnehmers unabhängig), wobei es sich um eine Erhöhung oder um eine Senkung der Preise handeln kann, so ist Artaker berechtigt diese Preisänderung an den Kunden weiterzugeben und entsprechend das Entgelt anzupassen. Eine Erhöhung der Wartungspreise um mehr als 8% berechtigt den Kunden zur vorzeitigen Beendigung des Wartungvertrages. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderung, Irrtum bzw. Druckfehler. Reparaturen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand (Arbeitszeit, Updates, Ersatzteile) in Rechnung gestellt. Bei Kleinmengen wird ein Zuschlag gemäß der gültigen Preisliste verrechnet. Artaker ist berechtigt, Entgelte für Verpackung und Versand sowie für Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungen gemäß der gültigen Versandinformation bzw. Preisliste zu verrechnen.
 

6. Liefer- und Versandbedingungen, Liefertermine

Beim Kauf eines Softwareproduktes des Herstellers Autodesk erhalten Sie i.d.R. 1-2 Werktagen nach Annahme des Kaufangebots durch Artaker ein E-Mail von Autodesk an die von Ihnen in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Bei der Erteilung eines Kaufangebotes über den Online-Shop von Artaker haben Sie im Bestellprozess die Möglichkeit, eine abweichende E-Mail-Adresse einzugeben, an die das Lizenzzertifikat zugesandt wird. Dieses E-Mail enthält Anweisungen über den Download Ihrer gekauften Software sowie die Seriennummer und das Lizenzzertifikat. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Auftragnehmers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Auftragnehmer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt oder wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Auftragnehmer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Auftragnehmer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet. Die angegebenen Liefertermine sind keine Festtermine. Teillieferungen sind zulässig. Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen verstrichen, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden Artaker für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten; dauern sie länger als 60 Tage, ist Artaker berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in der Auftragshöhe als fraglich erscheinen lassen, ist Artaker berechtigt, Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekanntwerden fehlender Kreditwürdigkeit unterbrochen und beginnen nach Zahlung bzw. Erbringung der Sicherstellung neu zu laufen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Artaker mit dem Sitz in Wien. Artaker übernimmt die Versendung der Ware zum Auftraggeber auf dessen Kosten entweder durch geeignete Transportunternehmen oder durch eigene Leute. Transporte im Zusammenhang mit Probestellungen oder anlässlich der Inanspruchnahme von Gewährleistung bzw. Garantie zu Artaker und zurück sowie alle anderen Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Lieferung beim Transportunternehmen und bei Artaker zu melden. Artaker ist berechtigt, bei Annahmeverzug des Auftraggebers die Ware auf dessen Rechnung freihändig zu verkaufen.

 

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7. Installation

Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung alle elektrischen und IT Anschlüsse vorhanden und alle sonstigen nötigen Vorkehrungen getroffen sind. Insbesondere sind die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu halten und vor Beginn der Installation für die Sicherung der eigenen Daten zu sorgen. Der Auftraggeber hat Artaker jenen Schaden zu ersetzen, der durch mangelhafte Vorkehrungen entsteht.
 

8. Zahlungsbedingungen

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt - ohne jeden Abzug - bar oder eingelangt auf ein Konto von Artaker zu erfolgen. Rechnungen für Serviceleistung sind prompt nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Artaker berechtigt, nach Lieferung oder Leistung jeder einzelnen Einheit Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Bemängelungen zurückzubehalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen jedweder Art - ausgenommen rechtskräftig zuerkannte Forderungen - gegen Forderungen von Artaker aufzurechnen. Zahlungen des Auftraggebers werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten und sodann auf den ältesten Teil der Forderungen - auch wenn diese auf anderen Verträgen beruhen - angerechnet. Eine gegenteilige Widmung des Auftraggebers ist unwirksam.
 

9. Zinsen, Zahlungsverzug, Rückabwicklung

Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist Artaker berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9.2 %-Punkten über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank zuzüglich Umsatzsteuer sowie Mahnspesen gemäß der gültigen Preisliste zu verrechnen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Artaker die Mahn- und Inkassospesen des KSV oder eines anderen vergleichbaren Institutes zu ersetzen. Bei Rückabwicklung eines Geschäftes werden 1.5% des Fakturenwertes an Bearbeitungsgebühren verrechnet. Für zu spät erfolgte Kündigungen von Software Wartungsverträgen (Subscription) und Abonnements, die storniert werden sollen, wird eine Stornogebühr von € 150.- exkl. USt. pro Lizenz in Rechnung gestellt. Darüber hinaus ist Artaker berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Auftraggeber den Verzug behoben hat, sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Im Falle von Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Ratenzahlung Terminverlust ein. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der firmenmäßigen Zeichnung durch Artaker.
 

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen, Installationskosten und anderen Kosten) bleiben die Waren inkl. Serviceleistungen im uneingeschränkten Eigentum von Artaker. Bei Software Lizenzverträgen ist die endgültige und seitens Artaker unwiderrufliche Lizenzübertragung der gekauften / geleasten / gemieteten Software an den Lizenzgeber erst ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung gegeben. Gegenüber Verbrauchen behält sich Artaker bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Ist der Auftraggeber Unternehmer und hat mehrere - auch zeitlich auseinanderfallende - Geschäfte abgeschlossen, so ist Artaker bei Verzug mit der Zahlung aus einem dieser Verträge berechtigt, unter Aufrechterhaltung des Vertrages die Herausgabe bzw. sicherungsweise Übereignung der Ware zu verlangen und diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen sicherzustellen. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Pflichten oder wird ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet, ist Artaker berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Verträge sofort die Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen und deren weiteren Gebrauch zu untersagen. Weiters kann die sicherungsweise Übertragung - auch bereits vollständig bezahlter - von Artaker bezogener Ware verlangt und diese bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen sichergestellt werden. Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein noch nicht als Rücktritt vom Vertrag; vielmehr ist hierfür eine gesonderte Erklärung von Artaker erforderlich. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Lagerung und Instandhaltung (Wartung und Reparatur) der Vorbehaltsware zu sorgen. Bei Software Lizenzverträgen erteilt der Auftraggeber bereits jetzt die schriftliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Lizenzübertragung an Artaker oder einen anderen Lizenznehmer. Nur von Artaker autorisierten Händlern ist die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gestattet. Der Auftraggeber tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an Artaker ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftragnehmer bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Artaker, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Auftragnehmer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
 

11. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und hiervon den Auftragnehmer in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche. Darüber hinaus gilt für Unternehmer: Der Auftraggeber hat die von Artaker gelieferten Waren innerhalb von 48 Stunden zu untersuchen und Beschädigungen bzw. Mängel oder das Abweichen der Lieferung von der Bestellung Artaker schriftlich anzuzeigen. Im Falle des Weiterverkaufs von Waren in fabrikmäßiger Originalverpackung durch einen von Artaker dazu autorisierten Auftraggeber (Händler) ist dieser verpflichtet, Artaker eine derartige Anzeige binnen 48 Stunden nach Übergabe der Ware an seinen Kunden zu übersenden. Bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel bzw. Abweichungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Erkennbarkeit in derselben Weise anzuzeigen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist gilt die Ware als genehmigt. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde Artaker alle dadurch entstandenen Aufwendungen. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, leistet Artaker für die Dauer der gesetzlichen Frist Gewähr, dass die gelieferten fabrikneuen Waren frei von Bearbeitungs- und Materialfehlern sind. Allfällige auf Mängeln beruhende Schadenersatzansprüche verjähren ebenfalls mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Eine Beweislastumkehr für etwaige Mängel während der ersten 6 Monate wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche. Der Auftragnehmer hat die Wahl der Art der Mängelbehebung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist. Die Inanspruchnahme von Gewährleistung und Garantie ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch falsche Bedienung, unsachgemäße Handhabung, Nichtbefolgung der Bedienungsanleitung, nicht Einspielen von Service Packs, Änderung des Betriebssystems, Software Release oder Gerätetreiber zurückzuführen sind. Alle für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen vereinbarten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen. Beginn der Gewährleistungsfrist bzw. einer allfälligen Garantiefrist ist das Lieferdatum der Ware an den Auftraggeber bzw. der Abschluss der vereinbarungsgemäß von Artaker durchzuführenden Installationsarbeiten. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Erfüllungsort der Gewährleistung bzw. eines Garantieanspruchs ist die von Artaker genannte Servicestelle bzw. autorisierte Servicefirma. Die Kosten für Wegzeiten und/oder Transport trägt der Auftraggeber. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des schriftlichen vorherigen Einverständnisses von Artaker und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Anspruch des Auftraggebers auf Gewährleistung und Garantie durch Artaker ist nur dann übertragbar, wenn der Auftraggeber ein von Artaker zur Weiterveräußerung der Ware autorisierter Händler ist.
 

12. Haftung und Schadenersatz

Artaker haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, wobei in jedem Fall die Schadenersatzsumme die Auftragssumme nicht übersteigen kann. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden. Vorstehende Haftungsregeln gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb des Produkts beteiligten Unternehmen ausgeschlossen, sofern nicht ein Verbraucher den Schaden erleidet. Für den Fall des Weiterverkaufs eines von Artaker gelieferten Produkts verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Bestimmung auf seinen Kunden zu überbinden. Artaker übernimmt keinerlei Haftung darüber, ob der Kunde für die von ihm eingesetzte Software Lizenzen in ausreichender Form erworben hat und die Software nur zu lizenzrechtlich erlaubten Zwecken nutzt. Hier verweist Artaker auf die Lizenzbestimmungen des Herstellers und empfiehlt dem Kunden dringend, diese aufmerksam zu lesen bevor er seine Zustimmung erteilt. Weiters weist Artaker darauf hin, dass der Kunde mit Zustimmung zu den Lizenzbestimmungen von Autodesk auch seine Zustimmung zu einer Überprüfung (Audit) durch Autodesk erteilt. Die von Artaker auf USB-Sticks ausgelieferte Software (Medienkits) wurde gewissenhaft und sorgfältig auf Schadsoftware überprüft; eine Garantie kann hierfür aber nicht gegeben werden und daher übernimmt Artaker für etwaige Schäden aus der Übermittlung von Schadsoftware keine Haftung und weist den Kunden an, den Datenträger auch auf seinem System zu überprüfen.
 

13. Gefahrtragung

Artaker trägt die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der zu liefernden Ware bis zum Zeitpunkt der Versendung. Ab diesem Zeitpunkt trägt alle Risiken der Auftraggeber.


Soweit Sie Verbraucher iSd KSchG sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht.
 

14. Schulungen

Grundlage für die Abhaltung von Schulungen, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen ist die Vereinbarung von Sprache (für Vortrag und Unterlagen), Ausbildungsziel und Vorkenntnissen der Teilnehmer. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche für den Fall der Nichterreichung des Ausbildungszieles, insbesondere aufgrund mangelnder Sprach- oder Vorkenntnisse oder unzureichender Anwesenheit des auszubildenden Personenkreises, sind jedenfalls ausgeschlossen.
 

15. Leihgeräte, Probestellungen

Software und Geräte, die als Probestellung geliefert wurden, können nur in Originalverpackung inkl. aller Manuals, Kabel, Software und sonstigem Zubehör zurückgenommen werden.
 

16. Exportlieferungen

Der Verkauf oder die Verbringung der Waren ins Ausland bedarf der schriftlichen Zustimmung von Artaker. Darüber hinaus sind die in unseren Lieferpapieren gesondert gekennzeichneten Waren nach den Exportgesetzen des jeweiligen Lieferlandes und nach österr. Außenhandelsrecht genehmigungspflichtig.
 

17. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
 

18. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen. Ist der Kunde Unternehmer so wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wien vereinbart, außer es wird mit dem ausländischen Auftraggeber eine Schiedsvereinbarung getroffen. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt: Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in der EU, aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt; der Unternehmer kann diesfalls vom Kunden nur an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Auftraggeber die Betreibungskosten gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute zu vergüten. Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.
 

19. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.